Sinopia®

Herbizid

Herbizid (Mischformulierung) zur Bekämpfung von Einj. zweikeimblättrigen Unkräutern und Einj. Rispengras in Kartoffeln
- Extrem breite und langanhaltende Wirkung
- Gute Wasserlöslichkeit. Geringe Ansprüche an Bodenfeuchte
- Bekämpft zuverlässig Triazin-resistente Unkräuter

Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

40Q0-Q07Q-900K-5C3P

Wirkungsweise

Sinopia® ist ein Herbizid mit der Wirkstoffkombination aus Metobromuron und Clomazone zur Bekämpfung von Einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern und Einjährigem Rispengras in Kartoffeln. Sinopia® ist eine Mischformulierung aus den beiden Wirkstoffen Clomazone und Metobromuron. Der Wirkstoff Metobromuron gehört zur chemischen Gruppe der Harnstoffe. Metobromuron wird über Wurzeln und Blätter der Unkräuter aufgenommen und hemmt die Photosynthese am Photosystem II. Der Wirkstoff bleibt über einige Wochen in der oberen Bodenschicht wirksam, somit werden auch später keimende Unkräuter erfasst. Eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit und fein krümelige Struktur des Bodens fördern die Wirkung. Auf Böden mit hohem Humusgehalt kann die Wirkung verringert sein. Der Wirkstoff Clomazone liegt in der Formulierung kapsuliert vor und hemmt die Bildung von Chlorophyll und Carotinoiden. Die Aufnahme des systemisch wirkenden Wirkstoffs erfolgt vorzugsweise über die Wurzeln und den Spross, ist aber auch über die grünen Pflanzenteile möglich. Die Unkräuter laufen nicht mehr auf oder zeigen unmittelbar beim Auflauf eine starke Ausbleichung und sterben anschließend ab.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Maisöl: 5 , Calciumchlorid: 13

Wirkungsspektrum

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KartoffelEinjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
Sehr gut bis gut bekämpfbar:

Ackergänsedistel, Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ackerzweizahn, Amarant, Ausfallraps, Bingelkraut, Blutfingerhirse, Borstenhirse, Einjährige Rispe, Franzosenkraut, Gänsefuß-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Hirtentäschelkraut, Hundspetersilie, Hühnerhirse, Kamille-Arten, Kleine Brennessel, Knöterich-Arten, Klettenlabkraut, Melde-Arten, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten, Vogelmiere

Moderat bekämpfbar:

Ackerstiefmütterchen, Erdrauch, Persischer Ehrenpreis

Nicht ausreichend bekämpfbar:

Ackervergissmeinnicht, Ausdauernde Unkräuter, Quecke, Storchschnabel

Anwendung

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: März bis Mai, vor dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
WP720 Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WP744 Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.
VN288 Blattgemüse, Getreide und Beten frühestens 4 Monate nach der Anwendung anbauen. Für Wurzel- und Knollengemüse (außer Beten) gelten keine Restriktionen. Alle anderen Kulturen frühestens 12 Monaten nach der Anwendung anbauen.

Mischbarkeit/Technik

Ansetzen der Spritzbrühe

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig. Behälter restlos entleeren. Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge Sinopia® zugeben und restliche Wassermenge einfüllen. Rührwerk auch während der Ausbringung nicht ausschalten.

Reinigung

Das Ausbringungsgerät nach der Anwendung von Sinopia® sorgfältig reinigen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Innenwände mit einem Wasserstrahl abspritzen oder integrierte Reinigungsdüsen verwenden. Spritztank noch einmal mit klarem Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Spritzgeräte regelmäßig prüfen lassen! Die Anwendung von Agroclean® hat sich bewährt

Nachbau

siehe Indikation

Verträglichkeit

siehe Indikation

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW609-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5m


(NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NT127) Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden.


(NT149) Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Erste Hilfe / Hinweise für den Arzt:
- Allgemein: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- Nach Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
- Nach Hautkontakt: Haut mit viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Symptomatisch behandeln.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

An einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter hermetisch geschlossen halten. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Frost schützen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Leere Behälter nicht wiederverwenden.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373f Kann die Organe schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen, indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

24 Stunden Notfallnummer: 0032 14 58 45 45.

Haftung

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Sinopia®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Agroclean®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefax Notrufnummer +49 89 220 61012

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandFrankenstraße 18 C D 20097 Hamburg Telefon +49 40 60772640-0 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301
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